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Hausordnung

Hausordnung

 

§ 1 Präambel

Der Jugendtreff soll dem zwanglosen Zusammentreffen der Jugendlichen aus Fehlheim dienen und steht grundsätzlich allen Jugendlichen ab 14 Jahren offen.

Der Jugendtreff wird von einem jährlich neu zu wählenden Vorstand von den Jugendlichen selbst verwaltet.

Es werden keine politischen, religiösen oder sonstig motivierten Strömungen geduldet, es soll ein tolerante und liberale Atmosphäre herrschen.

 

§ 2

Gemeinverträgliches Verhalten

Jeder Besucher soll sich so verhalten, dass

- eine gegenseitige Rücksichtnahme der Besucher erfolgt,

- der Gesamtbetrieb des Treffs nicht gestört wird,

- die Gesundheit anderer nicht gefährdet wird,

- einzelne oder Gruppen nicht unterdrückt oder ausgegrenzt werden.

 

 § 3 Öffnungszeiten

       I.            Die Öffnungszeiten werden im Jugendtreff ausgehängt.

     II.            Der/die Verantwortliche nimmt die pünktliche Öffnung und Schließung des Jugendtreffs vor.

  III.            Der verantwortlichen Aufsichtsperson wird für die Zeit ihrer Aufsicht das Hausrecht übertragen. Diese Aufsichtsperson ist für sämtliche Vorgänge in und um den Jugendtreff verantwortlich.

 

§ 4 Pflichten

       I.            Den Anweisungen und Vorgaben der Aufsichtsperson müssen alle Besucher des Jugendtreffs Folge leisten.

     II.            Die Jugendlichen sind für die Sauberkeit der Räume selbst verantwortlich und haben bei Verlassen der Räume eine Grobreinigung vorzunehmen. Der Müll muss von den Jugendlichen ordnungsgemäß entsorgt werde.

  III.            Die Jugendlichen sind verpflichtet, mit dem Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung sparsam umzugehen.

  IV.            Nach Verlassen des Jugendtreffs muss jeder vermeidbare Lärm um den Jugendtreff unterbleiben.

 

§ 5 Verbote

Konsum, Besitz und Handel von Drogen aller Art sind in und um den Jugendtreff streng verboten, dasselbe gilt für das Mitbringen von Waffen.


 

§ 6 Sanktionen

Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere gegen die §§ 2,4 und 5, werden mit Hausverbot auf Zeit oder auf Dauer geahndet.

Hausverbote müssen vom Vorstand des Jugendtreffs beschlossen werden.

Die Aufsichtsperson ist berechtigt, das volle Hausrecht auszuüben und eine Person vom Jugendtreff und dem Grundstück zu verweisen.

 

§ 7 Haftung

       I.            Für Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher.

     II.            Für im Jugendtreff gestohlene Kleidung oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

§ 8 Jugendschutz

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, das im Jugendtreff ausgehängt ist.

 

§ 9 Hausordnung

Durch Betreten des Jugendtreffs anerkennen die Besucher die Hausordnung als für sie verbindlich an.

Die Hausordnung hängt aus.

 

 § 10 Änderungen / Inkrafttreten

Die neue Hausordnung tritt ab sofort in Kraft.

 

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Jugendtreff Fehlheim  
   
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Letzte Aktualisierung  
  27.10.2011  
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