§
1 Präambel
Der
Jugendtreff soll dem
zwanglosen Zusammentreffen der Jugendlichen aus Fehlheim dienen und
steht
grundsätzlich allen Jugendlichen ab 14 Jahren offen.
Der
Jugendtreff wird von
einem jährlich neu zu wählenden Vorstand von den
Jugendlichen selbst verwaltet.
Es
werden keine
politischen, religiösen oder sonstig motivierten
Strömungen geduldet, es soll
ein tolerante und liberale Atmosphäre herrschen.
§
2
Gemeinverträgliches
Verhalten
Jeder
Besucher soll sich
so verhalten, dass
-
eine gegenseitige
Rücksichtnahme der Besucher erfolgt,
-
der Gesamtbetrieb des
Treffs nicht gestört wird,
-
die Gesundheit anderer
nicht gefährdet wird,
-
einzelne oder Gruppen
nicht unterdrückt oder ausgegrenzt werden.
§
3
Öffnungszeiten
I.
Die
Öffnungszeiten werden im Jugendtreff ausgehängt.
II.
Der/die
Verantwortliche nimmt die pünktliche Öffnung und
Schließung des Jugendtreffs
vor.
III.
Der
verantwortlichen Aufsichtsperson wird für die Zeit ihrer
Aufsicht das Hausrecht
übertragen. Diese Aufsichtsperson ist für
sämtliche Vorgänge in und um den
Jugendtreff verantwortlich.
§
4 Pflichten
I.
Den Anweisungen
und Vorgaben der Aufsichtsperson müssen alle Besucher des
Jugendtreffs Folge
leisten.
II.
Die Jugendlichen
sind für die Sauberkeit der Räume selbst
verantwortlich und haben bei Verlassen
der Räume eine Grobreinigung vorzunehmen. Der Müll
muss von den Jugendlichen
ordnungsgemäß entsorgt werde.
III.
Die Jugendlichen
sind verpflichtet, mit dem Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung
sparsam
umzugehen.
IV.
Nach Verlassen
des Jugendtreffs muss jeder vermeidbare Lärm um den
Jugendtreff unterbleiben.
§
5 Verbote
Konsum,
Besitz und Handel
von Drogen aller Art sind in und um den Jugendtreff streng verboten,
dasselbe
gilt für das Mitbringen von Waffen.
§
6 Sanktionen
Verstöße
gegen die
Hausordnung, insbesondere gegen die §§ 2,4 und 5,
werden mit Hausverbot auf
Zeit oder auf Dauer geahndet.
Hausverbote
müssen vom
Vorstand des Jugendtreffs beschlossen werden.
Die
Aufsichtsperson ist
berechtigt, das volle Hausrecht auszuüben und eine Person vom
Jugendtreff und
dem Grundstück zu verweisen.
§
7 Haftung
I.
Für
Beschädigungen jeglicher Art haftet der Verursacher.
II.
Für im
Jugendtreff gestohlene Kleidung oder Gegenstände wird keine
Haftung übernommen.
§
8 Jugendschutz
Es
gelten die Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes, das im Jugendtreff ausgehängt ist.
§
9 Hausordnung
Durch
Betreten des
Jugendtreffs anerkennen die Besucher die Hausordnung als für
sie verbindlich
an.
Die
Hausordnung hängt aus.
§
10 Änderungen
/ Inkrafttreten
Die
neue Hausordnung tritt
ab sofort in Kraft.